Schnittplatzumfrage 2019

Neben den niedrigen Gagen steht die Tatsache, dass in den Budgets für eine Vertonung oftmals keine oder eine zu geringe Vergütung für die eingesetzte Technik und für einen Arbeitsraum vorgesehen ist.

Um diesbezüglich ein repräsentatives Gesamtblid zu erhalten und zu erfahren, inwiefern Schneideraummieten aufgerufen werden, hat die Bvft (Berufsvereinigung Filmton e.V.)  in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam eine Umfrage durchgeführt: „Tonschnittplätze in der Postproduktion von Spiel- und Dokumentarfilmen“ (PDF).

Beitrag in der cinearte  Ausgabe 467

 

Fazit und Ausblick

(in Auszügen, die gesamte Studie hier)

Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis der ersten Untersuchung im deutschsprachigen Raum zur Ausstattung von Tonschnittplätzen von Sounddesigner*innen sowie zur Frage, ob und in welcher Höhe ein Tonschnittplatz von Sounddesigner*innen in Rechnung gestellt wird.
Die Ergebnisse basieren auf einer Online-Befragung der Mitglieder der Berufsvereinigungen bvft und VDT sowie der Plattform Crew United. Aufgrund einer Antwortquote von nahezu 48 % kann davon ausgegangen werden, dass die Datenerhebung verlässlich ist.
… die gestalterischen Ansprüche an die Tonspur haben sich deutlich erhöht und damit die Anzahl der verwendeten Sounds und Tonspuren, sowohl im Bereich O-Ton, als auch in der Vertonung und im Bereich der Geräuschsynchronisation. Und damit erhöht sich deutlich die Komplexität für die Tonmischung. Folglich sind auch die Anforderungen an die Technik und die Räumlichkeit eines Tonschnittplatzes in der Regel hoch.
Das alles setzt ein entsprechendes technisches und künstlerisches Wissen der Sounddesigner*Innen zu den genannten technischen und gestalterischen Parametern voraus.

… Während Sounddesigner*innen mit unabhängig betriebenen Tonschnittplätzen tendenziell häufiger als Subunternehmer für eben diese Tonstudios oder auch Postproduktionshäuser tätig sind, die ihrerseits zwar den Filmproduktionsfirmen einen Tonschnittplatz in Rechnung stellen, die Vergütung aber nicht vollständig oder sogar gar nicht an ihre Subunternehmer weiterreichen. Dies kann diese Auswertung zwar nicht belegen, es liegt aber bei der Betrachtung der Ergebnisse und der allgemeinen Kenntnis des Marktes auf der Hand, diese Rückschlüsse zu ziehen.
Fast 69 % der teilnehmenden Sounddesignerinnen haben mit 10 und mehr Jahren eine lange Berufserfahrung. Oder gemessen an der Anzahl der bearbeiteten Filme, haben 63 % von ihnen an mehr als 30 Filmen gearbeitet, 20 % sogar an mehr als 100 Filmen. Bezüglich der Berufserfahrung, gemessen an der Zahl der bearbeiteten Filme, zeigt sich aber auch, dass Sounddesignerinnen mit weniger als 30 Filmen, also mit wenig Berufserfahrung, deutlich häufiger ihren Schnittplatz gar nicht vergütet bekommen, während auf der anderen Seite Sounddesignerinnen mit mehr als 100 Filmen deutlich seltener keine Vergütung erhalten aber auch am häufigsten einen hohen Tagessatz von mehr als 200 € erzielen können.