Schnittplatzumfrage 2019

Dazu wird ein Münchner Wirtschaftsprüfungsinstitut beauftragt, in Zusammenarbeit mit der bvft, Vergütungsempfehlungen für Tonschnittplätze in verschiedene Ausstattungskategorien auszuarbeiten. Die Ergebnisse werden in diesem Jahr veröffentlicht.
Diese Empfehlung kann dann sowohl Sounddesigner*innen helfen, ihre Tonschnittplätze in Angebotsverhandlungen mit einem soliden Tagessatz anzusetzen, als auch Postproduktions- Häusern und Filmproduktionsfirmen als kalkulatorische Grundlage dienen, Budgetierungen in angemessener Höhe festzulegen. Da sich diese Umfrage ausschließlich mit der Vergütung von Tonschnittplätzen beschäftigt hat, sei an dieser Stelle abschließend darauf hingewiesen, dass neben einer angemessenen Vergütung des Tonschnittplatzes auch das Honorar/die Gage des/der Sounddesigner/in in angemessener Höhe, nämlich bemessen an der Mindesttarifgage für Sounddesigner*innen anzusetzen ist.